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![]() IBV Kenntemich Softwareberatung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen und abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an, auch soweit diese im Widerspruch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden stehen. 2. Angebot und Vertragsabschluss Soweit eine schriftliche Bestätigung der Aufträge durch uns erfolgt, legt deren Inhalt das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich bestätigt werden. 3. Nutzungsbedingungen Der Lizenznehmer erhält gegen eine einmalige Lizenzgebühr das unbefristete Recht zur Nutzung der Standard-Software durch den vom Hersteller vergebenen Lizenzrecht folgender Spezifikationen: · Einzelplatzlizenz: Recht zur Nutzung an einem Einzelcomputer oder an nur einem Arbeitsplatz in einem Netzwerk · Benutzerlizenz: Recht zur weiteren Nutzung am selbigen Einzelcomputer oder Arbeitsplatz in einem Netzwerk · Netzwerklizenz: Recht zur Nutzung in einem Computer-Netzwerk mit nur einem Netz-Server und der einzelvertraglich vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen, die einzeln oder gleichzeitig auf den Datenbestand des Servers Zugriff nehmen. 4. Schutz- und Urheberrechte Alle ureberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte einer Software verbleiben beim Hersteller. Vervielfältigungen des überlassenen Programms sind nur für den betriebsinternen notwendigen Gebrauch gestattet. 5. Lieferzeit und Lieferbedingungen · Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferzeiten unverbindlich. · Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme, sofern technische Konfiguration bzw. Softwarespezifikation völlig geklärt sind. · Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willen liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen; dies gilt auch bei Streik und Aussperrung. · Die Lieferung erfolgt durch Übergabe bzw. Übersendung der Ware. Auf Wunsch des Lizenznehmers erfolgt eine spezielle Programmeinweisung gegen gesonderte Vergütung nach Stundenaufwand entsprechend unserem jeweils gültigen Stundensatz zuzüglich Reisekosten und Reisespesen. · Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann auch gesondert in Rechnung gestellt werden können. · Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung und Installation übernommen haben. · Wir versichern auf Wunsch des Kunden auf dessen Rechnung anzuliefernde Ware. Versand- und Installationskosten werden von uns nicht übernommen. · Die Planung der Installation geschieht im Einvernehmen mit dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die betriebsnotwendigen Installationen durch einen Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen. Die Installationen müssen unseren Angaben sowie den geltenden Fachnormen entsprechen. 6. Gewährleistung Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist, Software-Leistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der von uns gelieferten Programme zu dem angegebenen Programmzweck. Sollten die von uns gelieferten Software-Programme nachweislich Probleme verursachen, ist der Support vor Ort kostenlos. Ansonsten werden die derzeit gültigen Stundensätze plus einer Anfahrtspauschale berechnet. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Standard-Software den betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusicherungen nicht bevollmächtigt. Auch für Rechenzeiten einzelner Programmabläufe können wir keine Gewähr übernehmen. Für alle von uns gelieferten Artikel gelten die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller. 7. Haftung und Schadenersatz Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten und gilt ebenso für Überschreitung der Lieferzeiten oder Nichtlieferung sowie für Schäden im Rahmen von Servicearbeiten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Datensicherung mit mindest fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden 8. Preise und Zahlungsbedingungen Sofern nicht ein bestimmter Preis vereinbart ist, gilt der am Tage des Vertragsabschlusses gültige Listenpreis. Lizenzgebühren und sonstige Preise und Vergütungen sind in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. 9. Eigentumsvorbehalt Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher - auch der künftig entstehenden - Forderungen. 10. Schlussbestimmungen Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hanau. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
Hanau, den 01. Januar 2004 |
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